Förderungen

Sie können alle Informationsblätter und Tariflisten zum Thema Förderungen und Beihilfen bei der Kinderdrehscheibe kostenlos anfordern!

Kontakt:
Tel.: +43 316/37 40 44
E-Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at

Es gibt folgende Beihilfen und Förderungen für die Kosten einer Kinderbetreuung:

Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark

  • Die Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes ist einkommensabhängig.
  • Werden die Einkommensnachweise max. 3 Monate nach Beginn der Betreuung eingebracht, wird die Beihilfe ab Beginn des Besuchs gewährt.
  • Formulare für die Antragstellung sind bei der Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung (oder im Falle der Betreuung durch Tageseltern bei diesen) erhältlich.
  • Eltern können um die Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe immer ansuchen, wenn ihr Kind mindestens 28 Tage durchgehend in der Einrichtung angemeldet ist. Diese 28 Tage müssen nicht zwingend an einen Monat gebunden sein, sondern könnten beispielsweise auch von der Mitte eines bis zur Mitte des Nachfolgemonats berücksichtigt werden (z.B. 12.07. - 08.08.).
  • Die Förderung wird 3 Monate nach Einlangen der vollständig ausgefüllten Unterlagen ausbezahlt und dann jeweils monatlich im Nachhinein.
  • Als Lohnnachweis muss der Jahreslohnzettel des Vorjahres oder der Lohnsteuerausgleich des Vorjahres beigelegt werden. 

Sozialstaffel Beitragsersatz des Landes Steiermark

Für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen sowie für Kinder unter 3 Jahren in Alterserweiterten Gruppen und Kinderhäusern sowie bei Tageseltern bis zum Eintritt in die Schule werden seit 11.09.2023 sozial gestaffelte, einkommensabhängige Elternbeiträge eingehoben.

Für Familien mit zwei und mehr Kindern gilt eine Rückstufung um eine Stufe in der Einkommenstaffel je weiteres Kind.

Berücksichtigt werden Kinder, für die ein haushaltszugehöriger Elternteil (bezogen auf das Kind, für das ein sozial gestaffelter Elternbeitrag eingehoben wird) Familienbeihilfe bezieht.

Weitere Informationen:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/153162395/DE/#tb1

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Referat Kinderbildung und -betreuung
Karmeliterplatz 2, A-8010 Graz
Tel.: +43 316/877-21 87

Soziale Staffelung des Elternbeitrages in Einrichtungen der Stadt Graz

Die Elternbeiträge in allen städtischen Einrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte des Magistrates Graz) sind einkommensabhängig – das heißt, die Berechnung des zu bezahlenden Beitrages erfolgt unter Berücksichtigung des Familien(netto)einkommens.

Soziale Staffelung des Elternbeitrages auch in privaten Einrichtungen in Graz möglich

Eltern können auch in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Graz in den Genuss einer sozialen Staffelung der Betreuungsbeiträge kommen. Das bedeutet, dass in privaten Kinderhäusern, Kinderkrippen, Kindergärten und Horten dieselben Elternbeiträge Gültigkeit haben, wie in städtischen, sofern sich die Erhalter:innen der betreffenden Betreuungseinrichtung für die Teilnahme an der städtischen Tarifregelung entscheiden. Angemeldet wird das Kind dann in der privaten Betreuungseinrichtung, die Tarifeinstufung (abhängig vom Familiennettoeinkommen) soll im zuständigen Bezirksamt vorgenommen werden.

Soziale Staffelung des Elternbeitrages der Stadt Graz bei Tageselternbetreuung 

Die Stadt Graz gewährt sozial gestaffelt auch eine Elternförderung für die Tageselternbetreuung. Die Höhe der Förderung ist von der Anzahl der in Anspruch genommenen Wochenstunden (ab 20 Std./Woche) als auch vom Familiennettoeinkommen abhängig. 

Weitere Informationen:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10293392/7744770/ABI_Service.html

Stadt-Graz
Abteilung für Bildung und Integration

Keesgasse 6, 8011 Graz
Tel.:  +43 316/872-74 74
E-Mail:  abiservice@stadt.graz.at