Förderungen
Sie können alle Informationsblätter und Tariflisten zum Thema Förderungen und Beihilfen bei der Kinderdrehscheibe kostenlos anfordern!
Kontakt: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
Tel: +43 316/37 40 44
Es gibt folgende Beihilfen und Förderungen für die Kosten einer Kinderbetreuung:
Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
Das Land Steiermark gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kind oder Kinder regelmäßig eine Kinderbetreuungs-Einrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungs-Beihilfe. Diese Beihilfe hängt vom Einkommen der Familie ab und beträgt maximal 70,48 Euro pro Kind und Monat. Diese Beihilfe gilt nur für die Betreuung von Kindern von 0 bis 3 Jahren und für Kinder ab 6 Jahren, die in einem Hort, einer alterserweiterten Gruppe eines Kindergartens, einem Kinderhaus oder durch Tageseltern betreut werden.
Für die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule werden sozial gestaffelte Elternbeiträge eingehoben, die vom Einkommen der Eltern abhängig sind. Diese gestaffelten Elternbeiträge gelten ebenso für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die in einem Kinderhaus oder in einer Alterserweiterten Gruppe betreut werden.
Auch wenn Kinder von 3 bis 6 Jahren von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden, gibt es eine einkommensabhängige Staffelung der Tarife.
- Sozial gestaffelte Elternbeiträge 2022/23
- Sozial gestaffelte Elternbeiträge bei Betreuung durch Tageseltern September bis Dezember 2022
Kostenlos anfordern unter kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
Tel: +43 316/37 40 44
Kinder im letzten Jahr vor dem Schuleintritt müssen einen Kindergarten, eine alterserweiterte Gruppe oder ein Kinderhaus besuchen.
Auf mindestens einen Halbtages-Platz haben diese Kinder einen Rechts-Anspruch und die Betreuung ist für 20 bis 30 Stunden am Vormittag kostenlos.
Weitere Informationen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A6 Bildung, Gesellschaft, Gesundheit und Pflege
Referat Kinderbildung und -betreuung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Tarifsystem für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Graz
Eltern bezahlen in Kinder-Betreuungseinrichtungen, die im städtischen Tarifsystem sind, gleich viel.
Dabei ist es egal, ob das Kind eine städtische oder eine private Einrichtung besucht (Kinderkrippe, Kindergarten, alterserweiterte Gruppe, einen Hort oder Kinderhaus).
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Die Voraussetzung für den Erhalt des Eltern-Beitrages ist, dass zumindest ein Elternteil und das Kind ihren Hauptwohnsitz in Graz haben.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch folgende Informationen per Mail: kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
- Kinderkrippenbeiträge Graz 2022/2023
- Kindergartenbeiträge für 3- bis 4-jährige Kinder 2022/2023
- Kindergartenbeiträge für 5-jährige Kinder 2022/2023
- Hortbeiträge 2022/2023
Die Stadt Graz gewährt – sozial gestaffelt – auch eine Förderung für die Betreuung von Kindern, wenn diese von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden.
Diese Kinder sind entweder unter 3 Jahre alt oder über 6 Jahre.
- Fördertabelle der Stadt Graz für die Betreuung durch Tagesmütter/Tagesväter von Kindern von 0-3 und 6-15 Jahren
Kostenlos anfordern unter kinderdrehscheibe@stmk.volkshilfe.at
Weitere Informationen:
Stadt Graz – Abteilung für Bildung und Integration
Keesgasse 6, 8010 Graz
Tel. 0316/872-7474
Abteilung für Bildung und Integration der Stadt Graz