
Ziel dieser Maßnahme ist es, Familien mit Kindern, die durch die Corona-Pandemie von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen und in Not geraten sind, bestmöglich zu helfen.
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung ist, dass die
Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag
28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind
Familienbeihilfe bezogen wurde.
- Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ. - Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Ein Antragsformular sowie alle weiteren Detailinfos finden Sie H I E R .
Zurück