Welche Formen der Kinderbetreuung gibt es in der Steiermark?​

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Tageseltern und Träger-Organisationen

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Kontakte zu den Regionalstellen der Träger-Organisationen. Bei diesen Träger-Organisationen sind in den jeweiligen Bezirken aktuell Tageseltern beschäftigt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Tagesmutter oder einem passenden Tagesvater.

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Tageseltern (Tagesmütter und Tagesväter) betreuen Kinder regelmäßig in ihrer eigenen Wohnung. Die Kinder kommen zu vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten zu den Tagesmüttern und Tagesvätern nach Hause.

Tageseltern betreuen Kinder von 0 Jahren längstens bis zum Ende der Schulpflicht.
Sie werden regelmäßig vom Land Steiermark überprüft und haben die gleiche Ausbildung wie Kinderbetreuer:innen, die in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen tätig sind.

Fast alle Tageseltern sind bei einer Trägerorganisation angestellt.
Hier finden Sie eine Auflistung der in Ihrem Bezirk tätigen Träger.

Für die Betreuung von Kindern bei Tageseltern im Alter von 0-6 Jahren gibt es eine Sozialstaffel, d.h. die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern.
Für die Betreuung von Kindern ab 6 Jahren gibt es die Möglichkeit, über  Land Steiermark eine sog. Landeskinderbetreuungsbeihilfe zu beantragen. Die Berechnungsgrundlage dieser Beihilfe ist das Haushaltseinkommen der Eltern.

Betriebstageseltern

Das sind Tagesmütter und Tagesväter, die in betrieblichen Einrichtungen oder Räumlichkeiten einer Gemeinde gleichzeitig bis zu vier Kinder betreuen. Pro Standort des Betriebes können höchstens gleichzeitig acht Kinder von zwei Betriebstageseltern in örtlich getrennten Räumlichkeiten betreut werden.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes durch Tageseltern oder Betriebstageseltern? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder von 0 bis 3 Jahren. Fällt der dritte Geburtstag eines Kindes in das laufende Kinderbetreuungsjahr, kann die Einrichtung bis zum Ende des
Kinderbetreuungsjahres weiter besucht werden. In den Kinderkrippen werden maximal 14 Kinder von 1 Elementarpädagog:in und 2 Kinderbetreuer:innen betreut. Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren werden mit dem Faktor 1,5 gezählt. Somit sind nur dann 14 Kinder in einer Gruppe, wenn alle Kinder zwischen 2 und 3 Jahren alt sind.

Für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen im Alter von 0-3 Jahren gibt es eine Sozialstaffel, d.h. die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderkrippe? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt.
Kinder dürfen auch dann in den Kindergarten gehen, wenn sie noch gewickelt werden müssen. In den Gruppen sind bis zu 24 Kinder, die von 1 Elementarpädagog:in und 1 Kinderbetreuer:in betreut werden.

In Österreich gibt es ein verpflichtendes Kindergartenjahr, das heißt: Bevor Kinder in die Schule kommen, müssen sie ein Jahr in den Kindergarten gehen. Dieser verpflichtende Kindergartenbesuch umfasst 20 – 30 Stunden am Vormittag in der Woche und ist kostenlos. Wird der Kindergarten in diesem Jahr ganztägig besucht, so ist die Betreuung am Nachmittag kostenpflichtig (nach Einkommen gestaffelt).

Für die Betreuung von Kindern in Kindergärten im Alter von 3-6 Jahren gibt es eine Sozialstaffel, d.h. die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einem Kindergarten? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Heilpädagogischer Kindergarten

Heilpädagogische Kindergärten sind Einrichtungen für Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen ab dem vollendeten 3. LJ bis längstens zum Ende jenes Kinderbetreuungsjahres, in welchem das Kind das 8. LJ vollendet. Das Personal besteht aus inklusiven Elementarpädagog:innen, Kinderbetreuer:innen und einem interdisziplinären Team (ärztliches, psychologisches und therapeutisches Fachpersonal)

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einem heilpädagogischen Kindergarten? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Alterserweiterte Gruppen sind Einrichtungen für Kinder im Alter von 18 Monaten bis zur Beendigung der Volksschulzeit (10 Jahre).
In alterserweiterten Gruppen werden max. 20 Kinder von 1 Elementarpädagog:in und 1 Kinderbetreuer:in betreut, wobei Kinder im Alter von 18 Monaten bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres doppelt zählen.
Die Betreuung von Kindern im Jahr vor der Schule ist am Vormittag für 6 Stunden gratis. In diesem Jahr müssen die Kinder 20 bis 30 Stunden in der Woche am Vormittag in der Einrichtung sein.

Für die Betreuung von Kindern in alterserweiterten Gruppen im Alter von 0-6 Jahren gibt es eine Sozialstaffel, d.h. die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern.

Für Kinder ab 6 Jahren, die  einer alterserweiterten Gruppe betreut werden, kann eine sog. Landeskinderbetreuungsbeihilfe beantragt werden. Die Berechnungsgrundlage dieser Beihilfe ist das Haushaltseinkommen der Eltern.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einer alterserweiterten Gruppe? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Das Motto der Kinderhäuser ist: „Groß und Klein unter einem Dach“.
Kinderhäuser sind Einrichtungen für Kinder ab 18 Monaten bis zum Ende der Schulpflicht.

Kinderhäuser haben viele Vorteile:

  • Die Kinder bleiben viele Jahre lang im gleichen Betreuungsumfeld.
  • Es gibt Kinder in unterschiedlichem Alter.
  • Die Betreuung ist so ähnlich wie in einer Familie.
  • Geschwister können den Tag gemeinsam verbringen.
  • Ihre Eltern haben nur einen Ort, von dem sie ihre Kinder abholen. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Familie.

In einem Kinderhaus werden 30 Kinder betreut. Die Betreuung von Kindern im Jahr vor der Schule ist am Vormittag für 6 Stunden gratis. In diesem Jahr müssen die Kinder 20 bis 30 Stunden in der Woche am Vormittag in der Einrichtung sein.

Für die Betreuung von Kindern in Kinderhäusern im Alter von 3-6 Jahren gibt es eine Sozialstaffel, d.h. die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Haushaltseinkommen der Eltern.

Für die Betreuung von Kindern ab 6 Jahren gibt es die Möglichkeit, über  Land Steiermark eine sog. Landeskinderbetreuungsbeihilfe zu beantragen. Die Berechnungsgrundlage dieser Beihilfe ist das Haushaltseinkommen der Eltern.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einem Kinderhaus? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder außerhalb der Unterrichtszeit und ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Schule.
In Horten werden max. 20 Kinder von 1 Elementarpädagog:in mit Hortzusatzausbildung und 1 Kinderbetreuer:in betreut.

Für die Betreuung von Kindern in Horten gibt es die Möglichkeit, über das Land Steiermark eine sog. Landeskinderbetreuungsbeihilfe zu beantragen. Die Berechnungsgrundlage dieser Beihilfe ist das Haushaltseinkommen der Eltern.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einem Hort? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Betriebseinrichtungen sind institutionelle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
(Kinderkrippen, Kindergärten, Kindergärten mit alterserweiterten Gruppen, Horte oder Kinderhäuser), die von Betrieben für die eigenen Mitarbeiter:innen errichtet werden. Sie haben die rechtlichen und personellen Voraussetzungen des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zu erfüllen.

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in einer Betriebseinrichtung? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.

Die Nachmittagsbetreuung/ schulische Tagesbetreuung findet durch ausgebildete Pädagog:innen (Volksschullehrer:innen, Erzieher:innen für die Lernhilfe, Lern- und Freizeitpädagog:innen, Elementarpädagog:innen mit Hortzusatzausbildung oder Kinderbetreuer:innen) statt, je nachdem, ob es sich um Unterricht, Lernunterstützung oder Freizeitgestaltung handelt. Die Betreuung findet am jeweiligen Schulstandort statt.

Die Nachmittagsbetreuung zählt nicht zu den im Kinderbildungs- und betreuungsgesetz definierten Einrichtungen, sondern wird über die Bildungsdirektion Steiermark geregelt.

Kurzzeitbetreuung

Spielgruppen, die für Kinder von 0-10 Jahren in gemeinsamen Räumlichkeiten wie Kindergärten, Kinderkrippen, Volksschulen oder anderen Räumlichkeiten organisiert werden. Diese Betreuungsform unterliegt nicht dem Steirischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.

Es gibt auch private Institutionen und Vereine, die stunden- und tageweise Kinder betreuen.

Spielgruppen für Kinder mit Behinderungen
Diese Spielgruppen sind als inklusive Eltern-Kind-Gruppen organisiert.

Flexible Tageselternbetreuung
Vereinzelt bieten ausgebildete Tagesmütter und Tagesväter mobile Kinderbetreuung an.

EKIZ
An Eltern-Kind-Zentren werden unterschiedlichste Spielgruppen angeboten.

Lerncafes und Lernbetreuung
In Lerncafes werden Schulkinder bei der Hausaufgabe und beim Lernen unterstützt.

Sie interessieren Sich für eine stundenweise, flexible Kinderbetreuung bzw. alternative Betreuungsformen?
Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage nähere Informationen zukommen.