Durch die Tarifgleichstellung erfolgte ab dem Kindergartenjahr 2002/03 eine finanzielle und inhaltliche Gleichstellung von städtischen und privaten Betreuungseinrichtungen.
Eltern bezahlen künftig gleich viel- egal, ob ihr Kind in einer städtischen oder einer privaten Einrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Kinderhaus) betreut wird. Voraussetzung ist, dass sowohl Eltern (oder alleinerziehender Elternteil) und Kind ihren Hauptwohnsitz in Graz angegeben haben. Die in den Einrichtungen des Magistrates gültige soziale Staffelung des Elternbeitrages kommt dann in jenen privaten Einrichtungen, die das Modell der Tarifregelung übernommen haben, zum Tragen- d. h. die Höhe des Betrages, den Eltern für die Betreuung ihres Kindes bezahlen, richtet sich nach ihren Einkommensverhältnissen und kann zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstbeitrag liegen.
Die folgenden Tabellen bieteen eine Übersicht über die gültigen Beiträge in städtischen Betreuungseinrichtungen:
Kinderkrippenbeiträge
Hortbeiträge
Elternförderungsmodell bei der Tagesmütter-/väterbetreuung