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23.01.2012
Verpflichtendes Kinderbetreuungsjahr 2012/2013

wichtige Info für Eltern

Alle Eltern, deren Kinder im Zeitraum vom 1.9.2006 bis einschließlich 31.8.2007 geboren sind, sind verpflichtet, bis 30. April 2012 der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes bekanntzugeben, welche Kinderbetreuungseinrichtung ihr Kind im Kinderbetreuungsjahr 2012/2013 besuchen wird.
Eltern von Grazer Kindern (Hauptwohnsitz Graz), die bereits einen Kindergarten in Graz besuchen, brauchen dies nicht zu melden, da diese Daten von der Kinderdrehscheibe zentral erfasst und weitergegeben werden.
Eltern von Grazer Kindern (Hauptwohnsitz Graz) die Einrichtungen in einer anderen Gemeinde besuchen müssen dies beim Magistrat Graz oder in der Kinderdrehscheibe bekanntgeben.

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