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22.02.2010
Verpflichtendes Kindergartenjahr für alle 5jährigen Kinder!

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie verpflichtet, Ihr Kind 1 Jahr vor Schuleintritt

gilt also für Eltern aller 5 jährigen Kinder, die im Schuljahr 2011/2012 in die Volksschule kommen

in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater mindestens halbtägig anzumelden und betreuen zu lassen.

In den meisten Kindergärten in Graz können Sie Ihr Kind/Ihre Kinder in der Zeit von 1. bis 5. März 2010 von 7.30 bis 15 Uhr in Ganztagskindergärten bzw. von 7.30 bis 13 Uhr in Halbtagskindergärten für das Betreuungsjahr 2010/2011 anmelden!

Nähere Informationen zum gesamten Angebot der  Kinderbildungs- und - betreuungeinrichtungen in Graz erhalten Sie in unserer Broschüre "Platz? Da!" oder telefonisch unter: 0316/ 37 40 44 

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