Beihilfen für Kinderbetreuung
Es gibt folgende Möglichkeiten der Beihilfen bzw. Förderung des Kinderbetreuungsbeitrages:
- Kinderbetreuungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen oder eine Kursmaßnahme am AMS besuchen und Betreuung für Ihr Kind benötigen, gewährt das AMS eine Förderung für ganztägige, halbtägige oder stundenweise Betreuung. Gefördert werden alle Betreuungsformen mit Ausnahme der Betreuung durch Verwandte oder durch Au Pairs. Das Bruttofamilieneinkommen bei AlleinerzieherInnen darf dabei 2300,-- pro Monat (bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften 3350,-- pro Monat) nicht übersteigen. Der Kinderbetreuungsbeitrag wird für 26 Wochen gewährt, kann aber mit einer neuen Antragstellung verlängert werden – pro Kind für maximal drei Jahre. Die Förderung ist gestaffelt und hängt neben dem Einkommen auch von den entstehenden Betreuungskosten und von der Dauer und der Art der Betreuung ab. Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden, das heißt, es muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme/Kursmaßnahme und vor Betreuungsbeginn Kontakt mit dem Berater /der Beraterin in der regionalen Geschäftsstelle aufgenommen werden. Weitere Informationen beim Arbeitsmarktservice
- Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
Die Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes ist einkommensabhängig und beträgt maximal 57,25 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe der Beihilfe ist nicht abhängig vom Betrag, den Eltern für die Betreuung bezahlen müssen. Weitere Informationen: Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 6a, Stempfergasse 4, A-8010 Graz, Tel. 0316/877-2100
- Sozial gestaffelte Elternbeiträge
- Sozialstaffel für die Betreuung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
- Sozialstaffel für die Betreuung bei Tagesmüttern/Tagesvätern
- Einheitliches Tarifsystem für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Graz
Eltern bezahlen in jenen Einrichtungen, die sich dem städtischen Tarifsystem angeschlossen haben gleich viel, egal ob das Kind eine städtische oder eine private Einrichtung (Kinderkrippe, einen Hort oder Kinderhaus) besucht. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Elternbeitrages ist, dass sowohl Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil als auch das Kind ihren Hauptwohnsitz in Graz haben
- Kinderkrippenbeiträge
- Kindergartenbeiträge für 3 bis 4-jährige Kinder
- Kindergartenbeiträge für 5-jähige Kinder
- Hortbeiträge
- Elternförderungsmodell bei der Tagesmütter-/väterbetreuung
Die Stadt Graz gewährt - sozial gestaffelt - auch einen Elternbeitrag für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 - 3 und von 6 - 15 Jahren sofern diese von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut werden. Weitere Informationen: Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz Kinderbildungs-und Betreuungsreferat der Stadt Graz Kaiserfeldgasse 25, A-8010 Graz Tel. 0316/872 3150 oder 872/3130
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